Haustiere
Hunde
Das Halten eines Hundes muss im Gemeindeamt gemeldet werden. Pro Hund (ausgenommen Gebrauchshunde wie z.B. ein Blindenhund) ist jährlich eine Hundeabgabe von € 14,50 zu bezahlen. Bei der Anmeldung des Hundes sind für die Hundemarke € 1,50 zu entrichten. Im Zuge der Chip-Pflicht muss die Chip Nummer hierbei auch angegeben werden.
In diesem Zusammenhang werden die Hundebesitzer daran erinnert, dass das freie Herumlaufen von Hunden auf öffentlichem Gut verboten ist. Auf öffentlichem Gut sind Hunde an der Leine zu halten bzw. müssen einen Beißkorb tragen.
Katzen
Katzenbesitzer werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde bei der Sterilisation einer Katze einen Zuschuß von € 40,– bzw. bei der Kastration eines Katers einen Zuschuß von € 15,– leistet. Für die Inanspruchnahme dieses Zuschusses ist die Rechnung des Tierarztes vorzulegen.
Ansprechpartner
Petra Fileki, VB
Christian Hafner, VB