Sterbefall

Gemeinde Mönchhof
Jeder Sterbefall eines Menschen ist unverzüglich dem Gemeindearzt (in weiterer Folge dem Pfarrer, dem Totengräber sowie dem Bestattungsunternehmen, welches die Überführung des Leichnams in die Leichenhalle durchführt) zu melden. Der Gemeindearzt stellt nach erfolgter Totenbeschau eine Todesanzeige aus. Mit diesem Formular ist von Familienangehörigen oder sonstigen Personen, die vom Sterbefall unterrichtet sind, unverzüglich auf dem Gemeindeamt (Standesamt) der Todesfall anzuzeigen.

Nach erfolgter Beurkundung des Todesfalles wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Ebenso werden vom Standesamt die erforderlichen Urkunden für eine eventuelle Überführung des Leichnams ausgestellt.

Für den Totenbeschaubefund des Gemeindearztes werden vom Gemeindeamt € 216,10, für die Benützung der Leichenhalle € 20,00 pro Tag, und für die Reinigung der Leichenhalle € 21,80 eingehoben.

Die Beisetzgebühr fur die Errichtung einer Grabstelle beträgt Pauschal € 210,00.

Ansprechpartner
Petra Fileki, VB